Ethikkodex von OXALIS, spol. s r.o., IN: 49435281, mit Sitz in K Teplinám 663, 763 15 Slušovice, eingetragen im Handelsregister des Landgerichts in Brno, Abschnitt C, Beilage 11904
(im Folgenden bezeichnet als OXALIS)
OXALIS stellt die Einhaltung sozialer Mindeststandards im eigenen Unternehmen und in den Geschäftsbeziehungen mit Geschäftspartnern sicher. Auf dieser Grundlage hat OXALIS einen eigenen Ethikkodex aufgestellt, um die sozialen Mindeststandards seiner Geschäftspartner zu verbessern. Diese Mindeststandards bilden die Grundlage für die Geschäftsbeziehung zwischen OXALIS und seinen Vertragspartnern.
1. Menschenwürde
Die Menschenwürde muss als Grundvoraussetzung für das Zusammenleben von Menschen respektiert werden.
2. Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen
Es ist nötig die geltenden nationalen und sonstigen entsprechenden Gesetze und Vorschriften sowie die Übereinkommen der IAO (Internationale Arbeitsorganisation) und der Vereinten Nationen einzuhalten. Von allen geltenden Vorschriften ist immer die Regelung entscheidend, die dem Zweck des Schutzzwecks am besten entspricht. Das Angebot, sowie die Annahme von Bestechungen und andere Korruption sind verboten.
3. Verbot von Kinderarbeit
Kinderarbeit im Sinne der IAO- und UN-Konventionen, des internationalen Standards SA8000 oder nationaler Vorschriften ist bei der Herstellung von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen für OXALIS verboten. Die Schulbildung der Kinder muss angemessen unterstützt werden. Jugendliche, die gemäß der Definition des internationalen Standards SA8000 mindestens 15 Jahre alt sind und das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, dürfen nur außerhalb der Schulstunden beschäftigt werden. Die tägliche Arbeitszeit darf unter keinen Umständen 8 Stunden bzw. 10 Stunden am Tag nach der Summe der Zeit, die in Schule, Arbeit und Transport verbracht wurde, überschreiten. Jugendliche dürfen keine Nachtarbeit verrichten.
4. Verbot von Zwangsarbeit und Disziplinarmaßnahmen
Alle Formen der Zwangsarbeit sind verboten. Die Anwendung von körperlicher Bestrafung, geistigem oder körperlichem Zwang sowie die Beleidigung von verbalem Missbrauch ist untersagt.
5. Arbeitsbedingungen und Vergütung
Die geltenden nationalen Arbeitsvorschriften sind zu beachten. Löhne und andere Beiträge müssen mindestens den Gesetzen und / oder Standards der lokalen Produktionswirtschaft entsprechen. Löhne und andere Zulagen müssen klar definiert und regelmäßig gezahlt, bzw. zur Verfügung gestellt werden. Ziel ist es, Löhne und andere Zulagen zu zahlen, die die Lebenshaltungskosten decken, wenn die gesetzlichen Mindestlöhne zu niedrig sind. Abzüge für Sachleistungen sind nur in begrenztem Umfang und in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der Sachleistungen zulässig.
Die reguläre Höchstarbeitszeit ist gesetzlich geregelt. Zusätzliche Überstunden sind nur zulässig, wenn sie aus kurzfristigen betrieblichen Gründen erforderlich und kollektivrechtlich zulässig sind. Überstunden müssen separat vergütet oder durch Freizeit ersetzt werden.
6. Diskriminierungsverbot
Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder der sexuellen Identität, des Alters, der Religion oder Weltanschauung, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der nationalen oder sozialen Herkunft oder der Behinderung des Arbeitnehmers ist verboten.
7. Organisations- und Versammlungsfreiheit
Das Recht der Arbeitnehmer, Arbeitsorganisationen zu gründen und ihnen beizutreten, sowie das Recht, Kollektivverhandlungen gemäß den Bestimmungen der einschlägigen nationalen Gesetze und Vorschriften sowie den IAO-Übereinkommen zu führen, werden nicht eingeschränkt. Mitarbeiter dürfen bei der Ausübung dieser Rechte nicht diskriminiert werden.
8. Arbeitsschutz am Arbeitsplatz
Sichere und ungefährliche Arbeitsbedingungen müssen gewährleistet sein. Situationen am Arbeitsplatz und in Betriebseinrichtungen sowie Arbeitsbedingungen, die grundlegende Menschenrechte verletzen, sind verboten. Insbesondere Jugendliche dürfen keinen gefährlichen, unsicheren oder ungesunden Umständen ausgesetzt werden, die ihre Gesundheit und Entwicklung gefährden könnten. Das Personal muss regelmäßig in Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz geschult werden.
9. Umweltschutz
Die Umwelt- und Sicherheitsvorschriften für den Umgang mit Abfällen, Chemikalien oder anderen gefährlichen Materialien und Stoffen sind zu beachten. Die Mitarbeiter müssen in den Umgang mit gefährlichen Materialien und Stoffen eingewiesen werden.
10. Geschäftsimplementierung
Die Umsetzung und Durchsetzung der oben genannten sozialen Standards muss durch eine interne Strategie zur sozialen Verantwortung und ein geeignetes internes Verfahren sichergestellt werden. Es muss ein internes Meldesystem für Verstöße gegen diese Sozialstandards eingerichtet werden. Mitarbeiter, die dies melden, dürfen aus diesem Grund nicht bestraft oder benachteiligt werden.
Jeder Vertragspartner von OXALIS erklärt sich bereit, diese sozialen Standards in seinem Betrieb umzusetzen, seine Geschäftspartner mit ihnen bekannt zu machen und deren Umsetzung sicherzustellen.